Damit autonomes Fahren möglich wird, ist ein Gesetz erforderlich, das Autofahrern erlaubt, die Hände vom Lenkrad abzulegen. Ein solcher Gesetzentwurf passierte nun das Bundeskabinett erfolgreich. Wer haftet dann bei einem Unfall - der Fahrer oder der Hersteller des Autos? (Foto: BP63Vincent, CC BY-SA 3.0)

Selbstfahrende Autos: Hände weg vom Lenkrad

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Damit autonomes Fahren möglich wird, ist ein Gesetz erforderlich, das Autofahrern erlaubt, die Hände vom Lenkrad abzulegen. Ein solcher Gesetzentwurf passierte nun das Bundeskabinett erfolgreich. Wer haftet dann bei einem Unfall – der Fahrer oder der Hersteller des Autos? (Foto: BP63Vincent, CC BY-SA 3.0)

Die Fachwelt diskutiert: Wer haftet, wenn ein selbstfahrendes Auto in einen Unfall verwickelt ist? Nach Medienberichten vertritt Verkehrsminister Dobrindt die Auffassung, dass in einem solchen Fall der Hersteller haftet. Unterstützt wird Dobrindt durch den Deutschen Anwaltverein. Dessen Präsident Ulrich Schellenberg wird in der Tagesschau zitiert, dass bei einer Automatisierung des Straßenverkehrs “eine stärkere Einbeziehung der Hersteller in die Haftung nur konsequent” wäre.

Wie relevant diese Frage ist, zeigen einige Unfälle jüngsten Datums, in die selbstfahrende Autos involviert waren. Im vergangenen Jahr machte weltweit die Nachricht vom ersten tödlichen Unfall mit einem teilautonomen Auto der Marke Tesla die Runde. Der Unfallhergang zeigte, dass Sensoren des Tesla-Gefährts versagt haben. Ein anderes Beispiel liefert die Vermittlungsplattform Uber. Das Unternehmen erprobt selbstfahrende Autos und hat mit unterschiedlichen Autoherstellern entsprechende Vereinbarungen getroffen. Aufgrund eines aktuellen Unfalls hat das Unternehmen sein Roboterwagenprogramm unterbrochen.

Neuer Straßenverkehr braucht neues Gesetz

Die neue Technologie wird kommen und die Realität des Straßenverkehrs in wenigen Jahren verändern. Klar ist also, dass ein solcher Verkehr neue Regeln braucht. Auch wenn es sich banal anhören mag, es wird ein Gesetz benötigt, das Fahren autonomer Autos erlaubt. Ein entsprechender Gesetzentwurf passierte das Bundeskabinett. “Kern des Gesetzes”, heißt es in der entsprechenden Ministeriumsmitteilung, “ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer. Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen damit künftig die Fahraufgabe selbstständig übernehmen.”

Zentraler Aspekt des angestrebten Gesetzes besteht darin, dass ein Autofahrer beim Fahren des Gefährts seine Hände vom Lenkrad nehmen darf. Das Gesetz schreibt vor, dass der Fahrer die Fahrzeugsteuerung dann übernehmen darf, wenn das vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder eine außerordentliche Situation wie geplatzter Reifen vorliegt. Darüber hinaus wird selbstfahrenden Autos eine Art “Blackbox” vorgeschrieben, um Fahrsituationen nachzuvollziehen.  

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