Die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung des digitalen Nachlasses werden immer lauter. Kein Wunder. Nahezu jeder Deutsche hat eine E-Mail, nutzt Apps und besitzt Profile in den sozialen Netzwerken. Was passiert mit der digitalen Identität nach dem Ableben. (Foto: Wikileander, CC BY-SA 3.0)

Interneterbe: Du und dein digitales Leben

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Die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung des digitalen Nachlasses werden immer lauter. Kein Wunder. Nahezu jeder Deutsche hat eine E-Mail, nutzt Apps und besitzt Profile in den sozialen Netzwerken. Was passiert mit der digitalen Identität nach dem Ableben. (Foto: Wikileander, CC BY-SA 3.0)

Wer heute stirbt, der hinterlässt nicht nur trauernde Menschen und ein kleines oder großes Vermögen an seine Nachkommen zurück. Er führte darüber hinaus ein digitales Leben, das ebenfalls in einer Erbfolge geregelt werden muss. Nahezu jeder Deutsche verfügt einen E-Mail-Account, ein User-Profil in den sozialen Medien oder nutzt Dienste für Clouds, Streaming und Fotoverwaltung.  

Für viele Internetnutzer unklar

Damit sind nicht alle Bestandteile des digitalen Nachlasses aufgezählt: Verträge mit Internetanbietern, Host-Unternehmen oder Versicherungen gehören ebenfalls dazu. Was mit dem eigenen Interneterbe nach dem Tod passiert, ist für viele Internetnutzer unklar. Nur eine Minderheit regelt den digitalen Nachlass zu Lebzeiten, beschäftigt sich also damit, was nach dem Tod mit den eigenen digitalen Daten geschehen soll. So sagen acht von zehn Internetnutzern in einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom, dass sie ihren digitalen Nachlass noch überhaupt nicht geregelt haben.

„Im Gegensatz zum Erbrecht an Sachgegenständen gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit dem digitalen Nachlass. Viele Onlinedienste berufen sich etwa auf den Datenschutz und übergeben das Konto eines Verstorbenen nicht ohne eine entsprechende Verfügung an Angehörige“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Dringlichkeit bewusst, aber...

Neben Profilen in Sozialen Medien oder persönlichen E-Mails enthält der digitale Nachlass oft auch wichtige Daten zu Versicherungen oder Geldanlagen. Von denjenigen, die sich bereits um ihren digitalen Nachlass gekümmert haben, haben 55 Prozent eine Vollmacht beim Internetdienstleister beziehungsweise der Online-Plattform hinterlegt. 29 Prozent haben testamentarisch beziehungsweise mit einer Verfügung für den Todesfall vorgesorgt. 17 Prozent sagen, dass sie einen Anbieter damit beauftragt haben, im Todesfall alle Online-Konten zu löschen.

Sechs von zehn Internetnutzern (59 Prozent) ist die Dringlichkeit und Bedeutung der Nachlassregelung durchaus bewusst, doch sie sagen: „Ich weiß, dass ich etwas unternehmen müsste, habe es aber bisher nicht gemacht.“ Lediglich 32 Prozent halten das Thema für unwichtig. Drei von zehn Internetnutzern (30 Prozent) sagen aber auch, dass der digitale Nachlass ein unangenehmes Thema ist, mit dem man sich nur ungern auseinandersetzt. Sieben von zehn Internetnutzern (69 Prozent) geben an, dass ihnen die Informationen fehlen, um den digitalen Nachlass zu regeln. 72 Prozent fänden es gut, wenn es eine gesetzliche Regelung zum digitalen Nachlass gebe, vergleichbar mit dem Erbrecht an Gegenständen.

Dazu rät Bitkom zu einem bewussten und frühzeitigen Umgang mit dem Thema (siehe Kasten). Der Bundesverband Deutscher Bestatter bietet ebenfalls Hilfestellungen auf seiner Website.  und gibt einige Hinweise. (bitkom/iovolution)

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