Händler aufgepasst! Neue Regelungen kommen auf den deutschen Handel zu. Das ElektroG 2018 regelt die Entsorgung von Altgeräten ab 15. August 2018 neu. Hiervon sind erstmals auch Möbel und Kleidung mit Elektronik betroffen.
Ab dem 1. Mai können Händler, Hersteller und Importeure von Kleidung oder Möbeln mit elektrischen Zusatzfunktionen ihre Produkte nach den neuen gesetzlichen Vorgaben bei der zuständigen stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) anmelden. Die Registrierung des Sortiments ist notwendig, da ab dem 15. August 2018 der so genannte offene Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft tritt. Damit müssen Produkte wie elektrisch verstellbare Schreibtische oder blinkende Kleidungsstücke vor dem Verkaufsstart registriert werden, damit eine umweltgerechte Entsorgung der Technik gewährleistet ist.
Wer bis zum Stichtag seine Produkte nicht registriert hat, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen von Wettbewerbern. „Unternehmen sollten die Anträge jetzt vorbereiten und so schnell wie möglich einreichen, so dass sie bis zum 15. August auf rechtssicheren Füßen stehen“ sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft mbH und Leiterin des weee full-services. Der Anmeldeprozess bei der stiftung ear kann bis zu drei Monate dauern. Bei nicht korrekt ausgefüllten Anträgen kann sich der Prozess um einige Wochen verlängern.
Hintergrund der jetzt anstehenden Änderungen ist die Novellierung des ElektroG im Jahr 2015. Die Einführung des offenen Anwendungsbereiches ist einer der letzten Umsetzungen des neuen ElektroG. Die stiftung ear kommt damit den Vorgaben aus der europäischen WEEE-Richtlinie nach. Andere EU-Länder wie Österreich und Frankreich haben diese rechtlichen Vorgaben bereits umgesetzt. Die restlichen EU-Länder müssen wie Deutschland noch nachziehen. (bitkom/iovolution)
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