Um gefährlichen Fehlern im Berufsalltag vorzubeugen, müssen Unternehmen ihren Beschäftigten regelmäßig vermitteln, worauf es für das sichere und gesunde Arbeiten im jeweiligen Job ankommt. Dabei können digitale Lernprogramme und andere elektronische Medien helfen. Trotzdem bleibt der persönliche Austausch bei der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisung auch im digitalen Zeitalter grundsätzlich unverzichtbar, informiert die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

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Um gefährlichen Fehlern im Berufsalltag vorzubeugen, müssen Unternehmen ihren Beschäftigten regelmäßig vermitteln, worauf es für das sichere und gesunde Arbeiten im jeweiligen Job ankommt. Dabei können digitale Lernprogramme und andere elektronische Medien helfen. Trotzdem bleibt der persönliche Austausch bei der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisung auch im digitalen Zeitalter grundsätzlich unverzichtbar, informiert die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Medien allein reichen nicht: Digitale Medienangebote haben auch bei Arbeitsschutzthemen Hochkonjunktur. „Sie können dort einiges zur Wissensvermittlung und -prüfung beitragen und darüber hinaus motivierend wirken“, erklärt Bernd Fischer, Präventionsexperte der BGW. „Auch bei der Unterweisung lassen sich digitale Elemente mit einsetzen“, so Fischer. Aber in der Regel behandeln Videos, Lernprogramme und andere elektronische Medien die jeweiligen Themen unabhängig von der individuellen Situation im einzelnen Betrieb. „Deshalb reichen sie als alleinige Mittel für die Unterweisung nicht aus“, erläutert der Experte.

Persönlicher Austausch unverzichtbar

Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss die Unterweisung eigens auf den konkreten Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich zugeschnittene Anweisungen und Erläuterungen umfassen. Das können digitale Angebote kaum leisten.

Die Unterweisung lebt vom persönlichen Austausch, wie Fischer betont: „Dort kann man Dinge vor Ort zeigen und gegebenenfalls gemeinsam ausprobieren, auf Besonderheiten hinweisen und Fragen der Beschäftigten klären.“ Für manche Themen ist die Pflicht zur mündlichen Unterweisung sogar in Verordnungen festgeschrieben. Das betrifft beispielsweise den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und mit Gefahrstoffen.

Nach der Unterweisung muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin darauf achten, dass die Anweisungen tatsächlich verstanden wurden und umgesetzt werden. Auch das lässt sich nicht online erledigen.  

Planung und Vorbereitung der Unterweisung

Bei einer guten und überzeugenden Unterweisung ist ein gutes Konzept unabdingbar. Die Unterweisung ist eine Methode der Vermittlung von Wissen (Kenntnisse und Verständnis), Können (Fertigkeiten und Arbeitsweisen) und Wollen (Motivation und Sensibilisierung). Für jeden der drei Bereiche sollte vorher ein Konzept zur Vermittlung ausgearbeitet werden und die Ziele müssen klar formuliert sein. Außerdem sollte bei der Unterweisung klar sein, welche Zielgruppe angesprochen wird und welche Motivationen, Erfahrungen und Stimmungen für diese von Bedeutung sind – dabei ist besonders wichtig: immer nur die Personen unterweisen, für die das Thema von Belang ist.

Ob eine Unterweisung erfolgreich und wirksam ist, hängt von den Methoden und Medien ab, mit denen die Inhalte dargestellt werden. Besonders attraktiv für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen ist die Kombination mehrerer Methoden, Materialien (z.B. Vorträge, Gruppen-/ Partnerarbeit, Praktische Übungen und Diskussionen) und Medien (z.B. Filme, Präsentationen, Flipcharts, Pinnwände oder Anschauungsmaterial), da so die Motivation gesteigert wird und es nicht zu Langeweile und Desinteresse kommt. Aber nicht nur die Ziele, Methoden und Medien haben Einfluss auf den Erfolg einer Unterweisung: auch der Ort, der Termin und die Dauer bestimmen die Stimmung und Aufmerksamkeit der Teilnehmenden.

Wann sind Unterweisungen sinnvoll?

Nach der DGUV Vorschrift 1 sind die Beschäftigten mindestens einmal jährlich zu unterweisen, Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sogar mindestens halbjährlich. Dabei können verschiedene Methoden kombiniert und zum Teil abgewechselt werden. Ebenfalls wichtig: Die Unterweisungen müssen im Betrieb dokumentiert werden. (iovolution/BGW)

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