Mittelständler tun sich immer noch schwer mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), beobachten die Experten von DEKRA. Vor allem wenn Teilzeit- oder Aushilfskräfte personenbezogene Daten verarbeiten, kommen häufig die Schulung und die rechtskonforme Dokumentation zu kurz. DEKRA hat jetzt mit dem Softwaretool „SafeD“ eine Lösung entwickelt, die durch E-Learning und Dokumenten-Management die DSGVO für kleinere Unternehmen beherrschbar macht.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 in Kraft. Sie ist immer noch verbunden mit Mehraufwand und Unsicherheiten, vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen. Die Folgen bei Nichteinhaltung können drastisch sein: Ein grober Fehler, beispielsweise eine fehlende Verarbeitungsübersicht, kann schon in mittelständischen Betrieben zu Strafen in sechsstelliger Euro-Höhe führen. Hier setzt die Software „SafeD“ von DEKRA an. Mit dem Tool können auch mittelständische Unternehmen einfach und pragmatisch den rechtskonformen Nachweis erbringen, dass sie die Mindestanforderungen der EU-DSGVO erfüllen.
Die Software verfügt neben einem Dashboard – der eigentlichen Informationsplattform – auch über ein E-Learning-Tool zur Basisschulung aller Anwender. So können insbesondere Aushilfs- oder Teilzeitkräfte ohne aufwändige Präsenzschulung unterwiesen werden. Ein Datenschutz-Handbuch liefert alle Informationen über Rechte und Pflichten. In einem Dokumenten-Managementsystem sind alle Dokumente wie Arbeitsanweisungen, Verfahren sowie Nachweise hinterlegt. Das System ist modular aufgebaut und kann so bei der Installation nach den Bedürfnissen des Unternehmens ausgerichtet werden.
DEKRA SafeD ist insbesondere auf die Bedürfnisse kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie die Anforderungen, die sich aus der EU-DSGVO ergeben, ausgerichtet. Dadurch dokumentieren Sie als Unternehmer, dass Sie den Datenschutz wichtig nehmen. Denn Sie bleiben in jedem Fall die verantwortliche Person an dieser Stelle.
Die Software SafeD weist in einem ersten Schritt darauf hin, welche Bereiche im Unternehmen noch nicht datenschutzkonform ablaufen. Doch wie geht man gegen die möglichen Schwachstellen vor? Hilfreich ist hier, einen Plan aufzustellen, welche identifizierten Aspekte priorisiert behandelt werden müssen. Falls ein Qualitätsmanagement bereits im Unternehmen vorhanden ist, so kann der Datenschutz und die dazugehörigen Aufgaben daran angeknüpft werden. Andernfalls ist es ratsam, jemanden in der Firma oder einen externen Dienstleiter damit zu beauftragen. Denn sobald sich im Unternehmen etwas ändert, muss auch der Datenschutz berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Umsetzung der DSGVO-Richtlinien liegt jedoch weiterhin beim Geschäftsführer. Dieser sollte demnach in die Prozessentwicklung mit eingebunden werden. (DEKRA/iovolution)
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