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Wettbewerbsregeln für Tech-Riesen: Chance für deutsche Tech-Unternehmen?

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Mit dem Digital Markets Act will die EU-Kommission die Marktmacht von Tech-Giganten wie Google, Apple, Facebook/Meta, Amazon oder Microsoft begrenzen. Ziel: den Wettbewerb im europäischen Markt schützen. Der Wettbewerbsrechtler Heiko Richter erklärt im Interview für die Max-Planck-Gesellschaft die Ziele der Verordnung – und die möglichen Schwächen.

Heiko Richter ist wissenschaftlicher Referent für Digitalisierung und Wettbewerbsrecht am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb. In einem Interview mit Michaela Hutterer äußert er sich zum geplanten Digital Markets Act der EU-Kommission. Die Idee, die Macht digitaler Giganten einzuschränken, ist nicht neu. Bereits existierende Regeln sollen den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung oder unlautere Geschäftspraktiken bestrafen. Der Digital Markets Act, kurz DMA, möchte aber einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Märkte vorgeben.
 
„Bislang haben wir vor allem im Kartellrecht nur ex-post-Regeln: Diese greifen erst, nachdem ein Verstoß vorliegt oder vermutet wird. Das hat zur Folge, dass es sehr lange dauert, bis es zu einer Sanktionierung des Verhaltens kommt“, sagt Richter. „Die Grundidee des DMA als neue Verordnung ist die Regulierung vorab. Der DMA soll besonders großen Plattformdiensten Verhaltenspflichten auferlegen.“ Der DMA wird aktuell in den nicht öffentlichen Beratungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission verhandelt.

Neue Regeln gegen Gatekeeping

Richter erklärt: Ziel der neuen Verordnung ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und bestimmte Geschäftspraktiken zu unterbinden – zum Beispiel auf Smartphones vorab installierte Apps, die sich nicht löschen lassen. Ziel ist es auch, die Rechtsanwendung zu erleichtern und das Verfahren zu beschleunigen. Der DMA könnte neben den bekannten Digital-Giganten auch für europäische Plattformen wie Zalando oder Booking gelten. Betroffen sind die sogenannten „Gatekeeper“.
 
„Laut Kommissionsentwurf sollte ein Plattformdienst als ‚Gatekeeper‘ gelten, wenn das Unternehmen, zu dem der Dienst gehört, mehr als 6,5 Milliarden Euro Jahresumsatz in der EU erwirtschaftet oder einen Marktwert von über 65 Milliarden Euro aufweist, und wenn der Dienst über 45 Mio. Endnutzer pro Monat sowie 10.000 gewerbliche Nutzer in der EU pro Jahr zählt – und zwar in den vergangenen drei Jahren. Das Europäische Parlament fordert etwas höhere Schwellenwerte, etwa 8 Milliarden Euro Umsatz und 80 Milliarden Euro Marktwert“, so Richter.
 
Bislang sind im DMA 18 Pflichten für Gatekeeper vorgesehen, doch diese Zahl könnte noch steigen. „Besonders relevant sind etwa Verbote, die Registrierung für einen Dienst an die Registrierung eines anderen zu koppeln oder gewerblichen Nutzern zu untersagen“, betont Richter. Außerdem müssten Betriebssysteme wie Googles Android oder Apples iOS die Installation anderer App-Stores als ihrer eigenen zulassen. Die Selbstbevorzugung und die Datennutzung sollen künftig auch strenger reguliert werden.

DMA bis 2023 durchsetzen

Die Pflichten sind nach Vorbild spezieller Regelungen gegen bestimmte Unternehmen modelliert. Um Einzelfallgesetze handelt es aber nicht. „Einzelfallgesetze darf es nicht geben, aber es ist natürlich möglich, für eine Markttätigkeit in der EU abstrakte Kriterien zu definieren, um möglichst viele problematische Verhaltensweisen zu verhindern“, betont Richter. Vor allem werden nämlich die bekannten Tech-Giganten wie Apple, Google, Bing, Facebook, WhatsApp oder Amazon Marketplace betroffen sein. Diskutiert wird zudem, Sprachassistenten wie Alexa oder vernetzte TV-Geräte mit einzubeziehen.
 
Der DMA sei aber ein ambitionierter Ansatz. Dieser Aussicht ist auch Elena Brandt, Associate bei der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im exklusiven Interview mit iovolution.de: „Tech-Unternehmen und Start-ups müssten Mindestanforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllen, wenn sie denn von der Öffnung und Vernetzung der Dienste profitieren wollen. Weitere Bedenken bestehen ferner, ob die mit dem DMA beabsichtigte flächendeckende Interoperabilität von Diensten Innovationen ausbremst“, erklärt Brandt. „Der Innovationsvorsprung, den die großen US-Giganten haben, wird sich von kleineren Start-ups nicht über Nacht aufholen lassen.“
 
Um die digitalen Märkte offener und fairer zu machen, ist aber die konkrete Durchsetzung des DMA zu betrachten: „Die Effektivität der Durchsetzung durch die öffentliche Hand, also hier durch die EU-Kommission, hängt immer auch von der politischen Stoßrichtung ab. Und da können sich die Prioritäten schnell ändern“, so Richter. Als Regulierer soll die EU-Kommission zudem zusätzliche Stellen mit spezifischer Fachkompetenz schaffen. Die Verordnung soll 2023 in Kraft treten. Technische Fragen weisen aber auf eine längere Umsetzungszeit hin. Richter: „Das Fine-Tuning erfolgt über sogenannte delegierte Rechtsakte, die von der Kommission erst noch erlassen werden müssen. In der Praxis zeigt sich, dass das Jahre dauern kann.“(mpg/futureorg/iovolution)

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