Ob Smartphone, Drucker oder Monitor: Nahezu alle elektronischen Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie in der Europäischen Union verkauft werden dürfen. Dazu stellt die Bitkom Servicegesellschaft einen neuen Leitfaden zur Verfügung: Die „Neun Schritte zur CE-Kennzeichnung“ sind kostenlos abrufbar.

CE-Kennzeichnung: in neun Schritten zur CE-Konformität

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Ob Smartphone, Drucker oder Monitor: Nahezu alle elektronischen Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie in der Europäischen Union verkauft werden dürfen. Dazu stellt die Bitkom Servicegesellschaft einen neuen Leitfaden zur Verfügung: Die „Neun Schritte zur CE-Kennzeichnung“ sind kostenlos abrufbar.

Für den Verkauf elektronischer Produkte in der Europäischen Union gibt es viele Richtlinien und Verordnungen, die Hersteller eigenverantwortlich beachten müssen. Das heißt: Das herstellende Unternehmen ist verpflichtet, eine Konformitätsbewertung durchzuführen, eine Konformitätserklärung abzugeben und die Produkte mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen. Erst dann darf das Produkt auf den Markt gebracht und in Betrieb genommen werden.
 
Das hat seine Tücken: Immer wieder nehmen Behörden Produkte vom Markt, die nicht nur unzureichend gekennzeichnet sind, sondern auch teils formale, teils aber auch gravierende technische Mängel aufweisen. Damit sich Unternehmen im Dschungel der Richtlinien und Verordnungen zurechtfinden, stellt die Bitkom Servicegesellschaft im Rahmen des Dienstleistungsportfolios „weee full-service“ einen neuen Leitfaden zur Verfügung.

CE-Leitfaden zum kostenlosen Download

Im Leitfaden ist in neun Schritten beschrieben, welche Aufgaben die Unternehmen im Rahmen der CE-Konformität ihrer Produkte haben, und zwar vor dem Verkaufsstart, während des Vertriebs und ab Vertriebsende. Darüber hinaus werden in einem einführenden Teil allgemeine Informationen zum CE-Zeichen zusammenfassend dargestellt sowie die Aufgaben der weiteren Wirtschaftsakteure (Bevollmächtigte, Importeure, Händler, Fulfilment-Center) erklärt. Der Leitfaden wird regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht und ist kostenlos abrufbar.

„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur CE-Kennzeichnung ändern sich regelmäßig, so auch diesen Sommer noch durch die neue Marktüberwachungsverordnung. Hilfestellungen und Handreichungen sind da von großem Nutzen. Für all diejenigen, die für die CE-Konformität eines Produktes verantwortlich sind, ein Produkt in der EU auf den Markt bringen, unter eigener Marke verkaufen oder auch als Importeur die Angaben des Herstellers überprüfen wollen, gibt der Leitfaden einen kompakten Überblick ihrer Aufgaben und Pflichten“, so Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft.

Neun Schritte zur CE-Kennzeichnung

Im Leitfaden der Bitkom Servicegesellschaft werden zunächst allgemeine Fragen zum CE-Zeichen geklärt: Die Konformität eines Produktes mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union wird durch die europäischen Normungsinstitute etabliert, muss aber vom Hersteller selbst nachgewiesen werden. Das CE-Zeichen ist ein Beweis, dass ein Produkt alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.
 
Der Leitfaden identifiziert für den Hersteller neun Schritte zur Überprüfung eines Produktes für die CE-Kennzeichnung. Zunächst müssen alle Anforderungen an das Produkt identifiziert werden – dabei Richtlinien und Modul für die Konformitätsbewertung klären. In bestimmten Fällen ist zudem eine weitere „benannte Stelle“ notwendig. Erst in der Entwicklungsphase können dann die Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden.
 
Vor dem Verkaufsstart sollte die technische Dokumentation erstellt werden. Dazu bietet der Leitfaden des Bitkom eine Musterkonformitätserklärung, die zur endgültigen Kennzeichnung des Produktes benötigt wird. Im Anschluss werden Empfehlungen für den eigentlichen Vertrieb und das Vertriebsende präsentiert: Eine CE-Kennzeichnung wird kontinuierliche Kontrolle und Anpassungen enthalten. (bitkom/futureorg/iovolution)

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